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Was ist eigentlich... das Direktorium?

"Immer wieder lese ich: Das Direktorium beschloss dies oder das. Als ich nachfragte, was das Direktorium eigentlich ist, sagte man mir: Der Dachverband des Galopprennsports. Was ich jetzt gern wissen würde, ist, wie "funktioniert" das Direktorium und wofür ist es da?"

M. Buchmann, Essen

Im Tierzuchtgesetz ist festgehalten, daß das Direktorium für Vollblutzucht und Rennen e. V. (das ist der volle Name) auf dem Gebiet der Vollblutzucht die entscheidende Züchtervereinigung ist. So etwas wird gesetzlich festgehalten, weil die Vollblutzucht im Gegensatz zu - zum Beispiel - der Meerschweinchenzucht auch im ausgehenden 20. Jahrhundert noch staatlichen Interessen unterliegt. Mit den Vollblütern soll nämlich die Landespferdezucht gestärkt werden.

Weil man Vollblüter auf Dauer nicht vernünftig züchten kann, ohne sie vorher einer Leistungsprüfung (also Rennen) unterzogen zu haben, hat das Direktorium neben der Förderung und Überwachung der deutschen Vollblutzucht auch noch die Aufgabe, die Leistungsprüfungen zu delegieren und zu überwachen. Und weil Pferderennen heute nur durchgeführt werden können, wenn sie durch Wetten refinanziert werden können, obliegt dem Direktorium auch noch die Aufsicht über den Totalisatorbetrieb im Gebiet der Bundesrepublik. (Rennen können auch ohne Wetten durchgeführt werden. Nur: Wer soll das bezahlen?)

Die Aufgaben des Direktoriums werden in §4 der Satzung (nicht vergessen, es ist ein Verein!) so definiert:

  1. das Deutsche Allgemeine Gestütbuch führen
  2. Zuchtbuchordnung erlassen
  3. Rennordnung und Ausführungsbestimmungen für die Rennen erlassen, Renntermine festlegen und die Genehmigung zur Durchführung von Rennen erteilen. Wer einen Rennverein gründet, braucht also die Erlaubnis des Direktoriums, wenn er Rennen veranstalten will. Diese Erlaubnis erhalten nur Rennvereine, die Mitglieder im Direktorium sind (nochmal: es ist ein Verein).

Der Verein ist gemeinnützig, das heißt, das Direktorium verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Nur das geschäftsführende Vorstandsmitglied und unter bestimmten Voraussetzungen der Vorsitzende (Präsident) erhalten für die Arbeit beim Direktorium Bezüge, also Geld (die Höhe bestimmt der Vorstand). Alle anderen bekommen nur Reisekosten und dienstliche Ausgaben erstattet (die Höhe bestimmt wiederum der Vostand). Bestimmte Geschäftsbereiche hat das Direktorium ausgegliedert, in sogenannte Wirtschaftsbetriebe. Ein solcher Wirtschaftsbetrieb wie zum Beispiel die DVR Galopp-Marketing GmbH darf seine Mitarbeiter für ihre Arbeit bezahlen und Gewinne machen.

Wer ist Mitglied im Direktorium, und wie setzen sich die Delegierten zusammen?

  1. Galopprennvereine, die mehr als 50 A-Rennen abhalten - je 1 Delegierter pro Verein
  2. Verband Südwestdeutscher Rennvereine e. V., Verband Nordwestdeutscher Rennvereine e. V. - je 1 Delegierter
  3. Besitzervereinigung für Vollblutzucht und Rennen e. V. - genauso viele Delegierte wie die beiden oben genannten zusammen haben
  4. Deutscher Trainer- und Jockeyverband e. V. - 5 Delegierte, davon mind. 2 Jockeys
  5. Verband Deutscher Amateur-Rennreiter e. V. - 1 Delegierter
  6. Verein Deutscher Besitzertrainer e. V. - 1 Delegierter

Mitglied kann außerdem jeder Verband und jeder Verein werden, der nach seinen satzungsmäßigen Zwecken auf dem Gebiet der Vollblutzucht und der Veranstaltung von Rennen tätig ist. Mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit kann ein Mitglied unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. bei Konkurs) ausgeschlossen werden.

Das Direktorium unterhält den Kontrollausschuss, der u. a. überwacht, dass die Rennordnung eingehalten wird und der Anklage bei der Verbandsgerichtsbarkeit erhebt, wenn gegen die Rennordnung verstoßen wurde. Hierbei wird wie folgt vorgegangen:

Der Ordnungsausschuss
ist in den Fällen zuständig, in denen die Ordnungsgewalt der Rennleitung überschritten wird, wenn die Rennleitung allein die Klärung eines Sachverhaltes nicht erreichen kann, oder bei Verstößen gegen das Rennwett- und Lotteriegesetz.
 
Das Renngericht
ist die Berufungsinstanz zur Überprüfung der Entscheidungen, die der Ordnungsausschuss oder eine Rennleitung gefällt haben
 
Das Obere Renngericht
ist die Revisionsinstanz, die die Entscheidungen des Renngerichts überprüft, und als Widerspruchsinstanz zuständig
 
Das Schiedsgericht
ist zuständig für alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zum Beispiel zwischen den Mitgliedern untereinander
Pferderennen online: Turfkönig  Titelseite Joachim Borchert neuer Direktoriums-Präsident  Mehr über Pferde, Jockeys und den Galoppsport
letzte Änderung: 16. Dezember 1999 © Turfkönig - the virtual gaucho - Maike Hanneck
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