Was ist eigentlich...
das Direktorium?
"Immer
wieder lese ich: Das Direktorium beschloss dies oder das. Als ich nachfragte,
was das Direktorium eigentlich ist, sagte man mir: Der Dachverband
des Galopprennsports. Was ich jetzt gern wissen würde, ist, wie
"funktioniert" das Direktorium und wofür ist es da?"
M.
Buchmann, Essen
Im Tierzuchtgesetz ist festgehalten, daß das Direktorium für
Vollblutzucht und Rennen e. V. (das ist der volle Name) auf dem Gebiet
der Vollblutzucht die entscheidende Züchtervereinigung ist.
So etwas wird gesetzlich festgehalten, weil die Vollblutzucht im Gegensatz
zu - zum Beispiel - der Meerschweinchenzucht auch im ausgehenden 20.
Jahrhundert noch staatlichen Interessen unterliegt. Mit den Vollblütern
soll nämlich die Landespferdezucht gestärkt werden.
Weil man Vollblüter auf Dauer nicht vernünftig züchten
kann, ohne sie vorher einer Leistungsprüfung (also Rennen) unterzogen
zu haben, hat das Direktorium neben der Förderung und Überwachung
der deutschen Vollblutzucht auch noch die Aufgabe, die Leistungsprüfungen
zu delegieren und zu überwachen. Und weil Pferderennen
heute nur durchgeführt werden können, wenn sie durch Wetten
refinanziert werden können, obliegt dem Direktorium auch noch die
Aufsicht über den Totalisatorbetrieb im Gebiet der Bundesrepublik.
(Rennen können auch ohne Wetten durchgeführt werden.
Nur: Wer soll das bezahlen?)
Die Aufgaben des Direktoriums werden in §4 der Satzung (nicht
vergessen, es ist ein Verein!) so definiert:
- das Deutsche Allgemeine Gestütbuch führen
- Zuchtbuchordnung erlassen
- Rennordnung und Ausführungsbestimmungen für die
Rennen erlassen, Renntermine festlegen und die Genehmigung
zur Durchführung von Rennen erteilen. Wer einen Rennverein gründet,
braucht also die Erlaubnis des Direktoriums, wenn er Rennen veranstalten
will. Diese Erlaubnis erhalten nur Rennvereine, die Mitglieder im Direktorium
sind (nochmal: es ist ein Verein).
Der Verein ist gemeinnützig, das heißt, das Direktorium
verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Nur das
geschäftsführende Vorstandsmitglied und unter bestimmten Voraussetzungen
der Vorsitzende (Präsident) erhalten für die Arbeit beim Direktorium
Bezüge, also Geld (die Höhe bestimmt der Vorstand). Alle anderen
bekommen nur Reisekosten und dienstliche Ausgaben erstattet (die Höhe
bestimmt wiederum der Vostand). Bestimmte Geschäftsbereiche hat
das Direktorium ausgegliedert, in sogenannte Wirtschaftsbetriebe.
Ein solcher Wirtschaftsbetrieb wie zum Beispiel die DVR Galopp-Marketing
GmbH darf seine Mitarbeiter für ihre Arbeit bezahlen und Gewinne
machen.
Wer ist Mitglied im Direktorium, und wie setzen sich die Delegierten
zusammen?
- Galopprennvereine, die mehr als 50 A-Rennen abhalten - je 1 Delegierter
pro Verein
- Verband Südwestdeutscher Rennvereine e. V., Verband Nordwestdeutscher
Rennvereine e. V. - je 1 Delegierter
- Besitzervereinigung für Vollblutzucht und Rennen e. V. - genauso
viele Delegierte wie die beiden oben genannten zusammen haben
- Deutscher Trainer- und Jockeyverband e. V. - 5 Delegierte, davon
mind. 2 Jockeys
- Verband Deutscher Amateur-Rennreiter e. V. - 1 Delegierter
- Verein Deutscher Besitzertrainer e. V. - 1 Delegierter
Mitglied kann außerdem jeder Verband und jeder Verein werden,
der nach seinen satzungsmäßigen Zwecken auf dem Gebiet der
Vollblutzucht und der Veranstaltung von Rennen tätig ist. Mit einer
Zwei-Drittel-Mehrheit kann ein Mitglied unter bestimmten Voraussetzungen
(z. B. bei Konkurs) ausgeschlossen werden.
Das Direktorium unterhält den Kontrollausschuss, der u.
a. überwacht, dass die Rennordnung eingehalten wird und der Anklage
bei der Verbandsgerichtsbarkeit erhebt, wenn gegen die Rennordnung verstoßen
wurde. Hierbei wird wie folgt vorgegangen:
- Der Ordnungsausschuss
- ist in den Fällen zuständig, in denen die Ordnungsgewalt
der Rennleitung überschritten wird, wenn die Rennleitung allein
die Klärung eines Sachverhaltes nicht erreichen kann, oder bei
Verstößen gegen das Rennwett- und Lotteriegesetz.
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- Das Renngericht
- ist die Berufungsinstanz zur Überprüfung der Entscheidungen,
die der Ordnungsausschuss oder eine Rennleitung gefällt haben
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- Das Obere Renngericht
- ist die Revisionsinstanz, die die Entscheidungen des Renngerichts
überprüft, und als Widerspruchsinstanz zuständig
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- Das Schiedsgericht
- ist zuständig für alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
zum Beispiel zwischen den Mitgliedern untereinander
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